Kosten

Bei gesetzlich Krankenversicherten

Psychotherapie ist in der gesetzlichen Krankenkasse eine Regelbehandlung und wird voll finanziert.
Dazu ist jeweils zu Quartalsbeginn das Einlesen ihrer Chipkarte nötig. Die Krankenkasse wird zeitnah – ohne weitere inhaltliche Angaben – über die Beendigung Ihrer Therapie informiert.

Die Therapie darf nicht länger als ein halbes Jahr unterbrochen werden und gilt andernfalls als beendet.

Bei privat Versicherten

Informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn über die Tarifbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe, ob und inwieweit Ihnen die Therapiekosten erstattet werden. Ist dies der Fall, wird Ihnen das Honorar zunächst persönlich in voller Höhe in Rechnung gestellt und Sie bekommen dies nach Einreichen der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse erstattet.

Bei Selbstzahlern

Manchmal ist es notwendig oder gar erwünscht, dass die Therapie aus Eigenmitteln finanziert wird. Dabei richtet sich das aktuelle Stundenhonorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3fachen Steigerungssatz. Der Patient erhält jeweils zu Behandlungsbeginn einen Ausdruck der letztgültigen, aktuellen Fassung der GOP.