Ablauf

Die ersten Stunden auf Probe

Die Entscheidung, sich in Therapie zu begeben, fällt vielen nicht so leicht, daher treffen wir uns in den ersten Stunden (Probatorik) zunächst einmal auf Probe, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob Sie sich mir anvertrauen wollen und können, währenddessen ich Sie darüber aufkläre, ob und wie eine Psychotherapie in Ihrem speziellen Fall hilfreich ist.

Eine Stunde dauert in der Regel 50 min., wobei dies auch den Erfordernissen angepasst werden kann (auf 2x25min., 2x50 min. etc.) Wir treffen uns zunächst wöchentlich aber auch diese Frequenz kann sich im Verlauf je nach Genesungsgrad verringern.

Therapieantrag und Dauer

Nach der Probatorik beantrage ich die reguläre Therapie, welche in zwei Behandlungsabschnitte also zwei mal zwölf Stunden aufgeteilt wird. Nach der zwölften Stunde haben Sie die Möglichkeit, sich die bisher erreichten Therapieerfolge und noch notwendige Therapieschritte bewusst zu machen und wir starten in den zweiten Behandlungsabschnitt. Sollten Sie nach diesem weiterhin behandlungsbedürftig sein, begutachte ich alle erbrachten Behandlungsschritte unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen und lege dies in die Hände eines kassenärztlichen Gutachters, welcher dann, wenn er mit mir übereinstimmt, ein weiteres Stundenkontingent bewilligt. Da Therapie allerdings eine Hilfe zur Selbsthilfe ist und ihre Autonomie stärken soll, ist auch dieses nach max. 35 Stunden erschöpft und dann gilt es, im Kreise seiner Lieben für mindestens zwei Jahre ohne therapeutische Hilfe auszukommen.

Kinder kommen nicht ohne die Eltern aus

In der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist der Einbezug der Eltern in der Regel sehr sinnvoll, weshalb ich weitere Bezugspersonenstunden beantrage und mich etwa in jeder vierten Sitzung über deren Anwesenheit freue. Aus Gründen der Diskretion stimme ich mich vor allem mit Jugendlichen vorher ab, ob und wie wir heikle Themen mit der Mutter oder dem Vater besprechen wollen.

Vorherige somatische Abklärung

In Zusammenarbeit mit Ihren Haus- oder Facharzt sind alle körperlichen Beschwerden und deren Einfluss auf ihr psychisches Wohlbefinden zu klären. Dies erfahre ich, indem ich Ihnen einen Konsiliarbericht aushändige, welchen Sie mir, ausgefüllt vom Arzt ihres Vertrauens, zeitnah zurückbringen. Erst dann kann ich ihre persönlichen Daten und medizinischen Befunde anonymisiert an die Kasse weiterleiten und somit die Therapie beantragen. Eine Überweisung durch ihren Hausarzt ist nicht nötig.

Schweigepflicht

Was in den Praxisräumen besprochen wird, bleibt auch dort. Ich bin gegenüber Dritten – ausgenommen Mitarbeitern der Praxis – zur Verschwiegenheit verpflichtet und werde über Sie nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen. Sie als Patient entbinden mich, wenn Sie das wünschen, in einer gesonderten Erklärung von der Schweigepflicht.

Zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit, bin ich verpflichtet, ihrem Hausarzt einmal jährlich einen Bericht zu übermitteln. Aber auch dazu ist Ihre schriftliche Schweigepflichtsentbindung erforderlich.

Sie verpflichten sich Ihrerseits zur Verschwiegenheit über andere Patienten, von denen Sie zufällig, z.B. im Wartezimmer, oder aus dem Gruppenkontakt Kenntnis haben.

Aufbewahrungspflicht

Alle ausgefüllten Unterlagen werden vertraulich behandelt und gehen in die Patientenakte ein, welche von mir mindestens 10 Jahre aufzubewahren ist.

Selbstverpflichtungserwartung an den Patienten

Keine Drogen

Der Patient verpflichtet sich, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden, vom Beginn bis zum Abschluss der ambulanten Behandlung keine Drogen und, insbesondere für den Fall einer bestehenden Suchterkrankung, keine Suchtmittel zu sich zu nehmen oder zu benutzen (z.B. Spielautomaten).

Keine Suizidversuche

Der Patient verpflichtet sich, während der gesamten Behandlung keinen Suizidversuch zu unternehmen, sondern sich ggf. unverzüglich in stationäre Behandlung zu begeben, um kurzfristig und für die Dauer der akuten Gefährdung Schutz und Hilfe zu erhalten.